Kirchengemeinderat

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In jeder Kirchengemeinde wird ein Kirchengemeinderat gebildet. Er ist die Vertretung der Kirchengemeinde. Der Kirchengemeinderat trägt mit dem Pfarrer zusammen die Verantwortung für das Gemeindeleben, faßt hierfür die notwendigen Beschlüsse und sorgt für deren Durchführung. Außerdem soll er darauf hinwirken, daß die Aufgaben der Kirche und ihr Wirken in der Gesellschaft in enger Zusammenarbeit von Priestern und Laien auch unter persönlichem Einsatz gemeinsam getragen werden. Die Anregungen, Wünsche und Beschwerden der Gemeindeglieder sollen im Kirchengemeinderat aufgenommen und beraten werden. Die letzte Kirchengemeinderatswahl fand im März 2020 statt. Für die Dauer von fünf Jahren wurden gewählt:



Die Mitglieder des KGR können direkt per E-Mail erreicht werden, in dem Sie auf die jeweilige Adresse klicken. Ausserdem können Sie jederzeit eine Nachricht an kgr@stmaria.de schreiben. Wir nehmen Ihre Wünsche und Anregungen gerne entgegen. Übrigens: Bis auf wenige Ausnahmen sind alle Sitzungen des Kirchengemeinderates öffentlich. Sie sind also als Gast herzlich willkommen!

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