Seelsorgeeinheit

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Die 27 Kirchengemeinden im Rems-Murr-Kreis sind in 11 Seelsorgeeinheiten zusammengefasst. Für jede Seelsorgeeinheit stehen ein Pfarrer und weitere pastoralen MitarbeiterInnen zur Verfügung. Innerhalb einer Seelsorgeeinheit ist jede Kirchengemeinde eigenständig. Der Kirchengemeinderat ist das Leitungsgremium der Gemeinde. Zur Koordinierung gemeinsamer Aufgaben ist ein Ausschuss eingerichtet, dem VertreterInnen aus den einzelnen Gemeinden einer Seelsorgeeinheit angehören. Die gemeindeübergreifende Kooperation ist in einer Vereinbarung geregelt.

Unsere Kirchengemeinde St. Maria Neustadt-Hohenacker bildet gemeinsam mit St. Johannes der Täufer in Korb und St. Antonius in Waiblingen eine Seelsorgeeinheit.

Der Begriff "Seelsorgeeinheit" ist erst in den letzten Jahren entstanden, als klar wurde, dass die Zahl der zur Verfügung stehenden Priester nicht ausreicht, um alle Kirchengemeinden der Diözese mit einem eigenen Pfarrer zu besetzen. Also wurden - vor allem im ländlichen Raum, aber auch (je nach Situation) in städtischen Gebieten - zwei oder mehrere rechtlich selbständige Kirchengemeinden der Leitung eines Pfarrers anvertraut. Je nach Grösse wurden auch andere pastorale Dienste einer solchen "Seelsorgeeinheit" zugeordnet.

Diese Kirchengemeinden haben in unterschiedlichem Masse und auf unterschiedliche Weise begonnen, in verschiedenen Aufgaben zu kooperieren, da sie ja einen Pfarrer und das andere hauptberufliche Personal "teilen" mussten. Gleichzeitig konnten die zur Verfügung stehenden pastoralen Dienste nicht alle Aufgaben einfach deshalb verdoppeln oder verdreifachen, weil sie nun für zwei oder drei Kirchengemeinden zuständig waren. So haben sie z.B. einen gemeinsamen Ausschuss gebildet, entsprechend wurde auch die Kirchengemeindeordnung überarbeitet. Einen Namen gab man diesen "De-facto-Seelsorgeeinheiten" jedoch bislang noch nicht. Gleichzeitig wurde die Seelsorge in Kooperation in einigen Fällen auch mit der Einrichtung von Pfarrverbänden eingeübt.

Der Begriff "Seelsorgeeinheit" löste zunächst die Befürchtung aus, dass die Seelsorge in den Kirchengemeinden vereinheitlicht und zentralisiert wird, kleine Gemeinden von den grösseren "geschluckt" werden, dass Gemeinden "zusammengelegt" werden, letztlich dass in solchen Einheiten Kirche vor Ort nicht mehr präsent sein könnte. Umgekehrt gab es unter den hauptberuflichen Diensten und den Pfarrern die Befürchtung, dass sie ihren seelsorgerlichen Dienst ohne "Zentralisierung" nicht werden leisten können. Genau das ist jedoch nicht gemeint: Zusammenlegung, Auflösung von Gemeinden, Vereinheitlichung oder Zentralisierung.

1. Alle Kirchengemeinden der Diözese sollen selbständig bleiben, auch rechtlich.
Die Kirchengemeinde ist die primäre pastorale Ebene. Sie ist Kirche vor Ort und soll es auch bleiben. Ihre Eigenverantwortung soll - wo möglich - gestärkt werden. Deshalb sind alle Bemühungen zu unterstützen, die die Entwicklung der Gemeinde als "Trägerin der Seelsorge" fördern - damit eben Kirche vor Ort erfahrbar bleibt - in der Liturgie, der Diakonie und der Verkündigung. Die Gemeindeschaft der Gemeinde (Koinonia) ermöglicht auch künftig, dass diese Grunddienste vor Ort erfüllt werden können.

2. Die Kooperation der Kirchengemeinden in einer Seelsorgeeinheit
soll die einzelnen Gemeinden vor Ort in ihren Aufgaben stärken und ergänzen und zugleich ein Plattform schaffen für die Wahrnehmung jener Aufgaben, die eine einzelne Kirchengemeinde nicht mehr leisten kann - die aber insgesamt notwendig sind. Sie richtet auch den Blick über den eigenen Kirchturm hinaus.

Sie kann Plattform sein...

...für die Begegnung, den Austausch und die Befähigung ehrenamtlicher Dienste. Was eine Gemeinde allein vielleicht nicht schafft, schaffen zwei oder drei miteinander.

...für die Kooperation mit der bürgerlichen Gemeinde, die den Weg solcher Kooperation - wenn auch in anderer Form - schon vor etlichen Jahren gegangen ist.

...gesellschaftliche Gruppierungen anzusprechen und auf diese zuzugehen, die nicht auf den Raum bzw. das Territorium einer Gemeinde begrenzt sind (Vereine, Verbände, aber auch Zielgruppen).

...für neue seelsorgerliche Wege zu den einzelnen Menschen, die zu einer Gemeinde im "engen Sinn" keinen Bezug finden, aber dennoch auf der Suche nach Gott sind und Lebensbegleitung wünschen.

...für Formen der Seelsorge (Katechese, Jugendarbeit, Erwachsenenbildung etc....), die auf der Ebene der einzelnen Gemeinde bisher so nicht möglich waren.

...für die gemeinsame Wahrnehmung übergemeindlicher Aufgaben und die Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der Kategorialseelsorge (Krankenhausseelsorge, Hochschulseelsorge etc.)

...für die Zusammenarbeit mit den muttersprachlichen Gemeinden

Dies und anderes kann, aber muss sich nicht überall und in gleicher Weise entwickeln.

3. Hauptberufliches Personal
Die Kirchengemeinden einer Seelsorgeeinheit werden von einem Pfarrer und anderen hauptberuflichen pastoralen Diensten "professionell" begleitet. Ein Priester ist "Leitender Pfarrer", ein weiterer Priester kann - ohne Leitungsaufgabe - seelsorgerliche Aufgaben in den Kirchengemeinden der Seelsorgeeinheit wahrnehmen, wie auch die anderen pastoralen Dienste Gemeindereferent/in, Diakon, Pastoralreferent/in. Dabei kann jeweils ein territorialer Schwerpunkt gegeben sein - aber auch die Wahrnehmung von Aufgaben für alle Kirchengemeinden der Seelsorgeeinheit. Sofern vorhanden und möglich, werden auch Kategorialseelsorger (Krankenhaus-, Hochschul-, Gefängnisseelsorger etc.) Dienste in der Seelsorgeeinheit leisten. Schliesslich wird auch die Vernetzung mit dem Personal der muttersprachlichen Gemeinden angestrebt..

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